Home - Aktuelles - Rechtsgebiete - Suche - Sekretariat - Datenschutz - Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

Arbeitsrecht - Beamtenrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mobbing - Namensrecht

drpalm@web.de (E-Mail) - 0228/63 57 47 (Festnetz) - 49 163 6288904 (Mobil)

 
Startseite
Nach oben

Home

Übersicht

 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Jugendamt

Stress mit Erziehungsberechtigten

Das Jugendamt ist verpflichtet, einen Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn dieser darum bittet. Es hat den Personensorgeberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten. Diese Verpflichtung des Jugendamtes zur Inobhutnahme gilt ohne jede Einschränkung, gleichgültig mit welcher Begründung der Jugendliche um Obhut bittet und ob diese Begründung überzeugend ist.

An die inhaltlichen Anforderungen sind keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen.

Demnächst mehr...

Top

 

 

Home - Anfahrt - Arbeitsrecht - Ehe- und Familienrecht - Erwachsenenadoption - Kontakt - Namensrecht - Profil  

Email - Links Suche - Vollmacht - Formulare - Impressum - Haftungsausschluss - Datenschutzerklärung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - drpalm@web.de

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand: 02.08.2019