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			Ehe- und  Familienrecht 
		Scheidung
      - 
		Trennung
      - 
		Unterhalt
      - 
		Zugewinn
      - 
		Versorgungsausgleich
      - 
		Ehevertrag |  
            | Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf
    den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts, also bei  
             
			Scheidungen,
      		
      Unterhalt, 
			
			Versorgungsausgleich,
      		
      Sorgerecht, 
			
			Umgangsregelungen,
      		
      Zugewinn, 
			
			Hausrat,
      		
      Zuweisung der Ehewohnung  bzw. 
			Grundstücke
      etc.  Auch familienrechtliche Probleme aus dem 
			internationalen
      Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa 
			europäischen
      oder türkischen  
      (Speziell
      zur Scheidung nach türkischem Recht) 
			  Regelungen zu klären waren,
      haben wir in vielfältigen Konstellationen behandelt. Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für
    Mandanten eine existenzielle Frage. 
			
              Insbesondere die Verquickung von drängenden
    Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere
    Probleme. Anwälte produzieren in solchen Fällen auch schon mal
      vermeidbaren Ärger. Denn für einige
      Hundert Euro mehr oder weniger werden oft Streitigkeiten entfacht, die nur
      Verlierer kennen. Prozesse sind nicht der geeignete Ort, wo man das
      präsentiert, was man dem Ehepartner schon immer sagen wollte.    Die Kunst solcher Auseinandersetzungen besteht darin
      zu erkennen, welche Einigungsmöglichkeiten bestehen. Vor allem suchen wir Regelungen, die über Jahre, wenn nicht die gesamte Restlebenszeit tragen sollen. |  | "Drum prüfe, wer sich ewig bindet,Ob sich das Herz zum Herzen findet!
 Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang."
 (Friedrich Schiller) 
		  Skizze nach einer
      barocken Porzellanfigur "Streitendes Ehepaar"
		
           |  
    |  Benutzerhinweis: 
		Das
      Ehe- und Familienrecht, insbesondere das Unterhaltsrecht, ist eine
      "quecksilbrige" Materie. Bei allen Hinweisen, insbesondere im
      Blick auf die Rechtsprechung, ist darauf zu achten, dass die
      Novellierungen seit Anfang 2008 hier eine teilweise völlig neue Situation
      geschaffen, die in die alte Rechtsprechung hineinzulesen ist, soweit diese
      nicht ohnehin obsolet geworden ist. Wir werden sukzessive die neue
      Rechtsprechung in den Darstellungen berücksichtigen.   Schicken Sie uns ein 
		 
		E-Mail 
      oder rufen Sie uns an (0228/63 57 47) und sagen Sie uns, wie wir Ihnen
      weiterhelfen können.  |  
  
    | 
 | Wir behandeln Ihre Probleme
      vertraulich und suchen nicht nur nach juristischen, sondern auch
      menschlich verträglichen Lösungen. Insofern können wir Ihnen auch die
      gesetzlich vorausgesetzte Garantie geben, dass wir keine Prozesse vom
      "Zaun brechen", sondern immer nach der effizientesten Lösung
      suchen.  |  
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	Interessengerechte
      Lösungen in jeder Phase des Verfahrens |  
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	 "Eine gute Ehe
      ist von zwei Dingen abhängig", lesen wir in einer Hochzeitsanzeige:
      "Erstens den richtigen Menschen zu finden und zweitens der richtige
      Mensch zu sein." Scheinbar wird die Begegnung zweier
      "richtiger" Menschen in den gegenwärtigen Gesellschaften
      seltener. Die Familie ist eine den Scheidungszahlen zufolge nur noch bedingt belastbare Institution geworden. Das ruft Anwälte auf den Plan.   Wir versuchen hier Lösungen zu finden, die dieser
    Ausnahmesituation in besonderem Maße gerecht werden. Zwar bieten wir keine 
	  Mediation an, weil wir auf einvernehmliche Regelungen zielen. Wir sind bei 
	 einvernehmlichen Lösungen mit der Gegenseite
      darauf bedacht, mandantengerecht zu verhandeln, ohne das bestehende Streitpotenzial noch
      weiter zu vergrößern. Wir versuchen uns auch in die emotionale
      Betroffenheit des Mandanten einzufühlen, weil zwischen den rechtlichen
      und psychischen Momenten eines  
	Scheidungsverfahrens 
      mitunter komplexe Beziehungen
      bestehen. 
        Dabei kontaktieren wir in Ihrem Interesse auch unmittelbar die
      Gegenseite, um das Konfliktpotenzial von vorneherein zu vermindern. Sollten Sie z.B. daran interessiert sein, eine
      
       Trennungsvereinbarung
      oder   Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehegatten zu treffen,
    um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, die im Zweifel auch keinen
    höheren Befriedigungseffekt vermitteln, sind wir gerne behilflich.  
		  
	Übrigens: Einverständliche Scheidungen sind regelmäßig
      
      billiger und lassen sich auch, wenn die Voraussetzungen -
    insbesondere die   Trennungszeit - vorliegen, sehr zügig durchführen.  
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	Schnelle
      Scheidung - Scheidung online |  
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	 Scheidung-Online 
	Was
      heißt eigentlich 
	Scheidung
      online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den
      Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne
      großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu
      einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell gehen soll, füllen Sie einfach
    unseren   
	Mandantenerhebungsbogen
    Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen
	
       aus, senden Sie uns eine  
	 Vollmacht
      und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können
    sofort den Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in unsere
      Kanzlei machen müssen.  
	Selbstverständlich
      können Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen
      haben, die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir können
      
      
      Scheidungsverfahren im Gebiet der
      gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich
      die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine
      
       Scheidung ist dann am
      Einfachsten, wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr
      getrennt leben. Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen
      sollten, heißt das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten
      müssen. 
	Wir
      führen dann - wenn Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben,
      das Verfahren durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die 
	 
      Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin
      bestimmen. Dann allerdings müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen. Das
      ist aber in den meisten Fällen dieser Art eher eine Formalie, die
      mitunter in fünf Minuten erledigt sein kann.   |  
    | Aktuell |  
    |  Bei unserer juristischen Recherche Ihrer Fälle greifen
    wir unter anderem auf das juristische Informationssystem  
	
	JURIS,
    spezifische Prozessformularsammlungen und moderne  
	Unterhalts- und
    
    Zugewinnberechungsprogramme, 
	die teilweise auch von Gerichten verwendet werden, zu, um auf der Grundlage 
	der neuesten Entscheidungen der Rechtsprechung und präziser Berechnungen 
	eine aktuelle Bewertung Ihres Falles zu gewährleisten.
 
	Zum Thema >> Scheinehe 
		Welche
      Regelungen gelten eigentlich bei Eheverträgen? 
	Hier
    unsere Hauptseite zum Namensrecht >> |  
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            | Das
              Familienverfahrengesetz (FamFG)
              hat zum 01.09.2009 viele neue
              Regelungen zu familiengerichtlichen Verfahren mit sich gebracht,
              die teilweise  hier erläutert sind. Das 
			 FGG
              (Gesetz über die Angelegenheiten der
              freiwilligen Gerichtsbarkeit) war bis zum 31.08.2009
              gültig. Achtung: Es gibt auch diverse Verfahren, die
              Nichtjuristen nicht ohne weiteres als familiengerichtliches
              Verfahren qualifizieren würden. Dazu gehören unter anderem auch
              Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, Nachlass- und
              Teilungssachen, weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Verfahren in
              Freiheitsentziehungssachen.  Verfahren in Betreuungssachen
              sind nun in den §§ 271 ff. geregelt. 
				Mehr erfahren
              Sie hier >> |  |  
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      jederzeitige Aktualität der Informationen übernehmen, auch wenn wir die
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