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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Schmerzensgeld

Rechtsprechung

Schmerzensgeld

Caselaw - Fälle - Schmerzensgeldberechnung

Schwerpunkt ärztliche Behandlungsfehler

Hier sammeln wir aktuelle und wichtige ältere Fälle zum Schmerzensgeldrecht - dabei dienen diese Fälle im Wesentlichen dem "Anschauungsunterricht", um eine deutlichere Vorstellung von den Dimensionen solcher Ansprüche zu vermitteln.

Von amerikanischen Zuständen sind wir offensichtlich noch weit entfernt. Wenn Sie meinen ein Schmerzensgeld beanspruchen zu können, sind wir gerne bereit, einschlägige Urteile und Präzedenzfälle zu untersuchen, um Ihren Anspruch zu überprüfen. Hier gilt mehr als in diversen anderen Fallbereichen, dass jeder Fall individuell geprüft werden muss.  

 

Ein Patient hat 220.000 € Schmerzensgeld gegen einen Facharzt für Chirurgie erstritten, weil er  über die Risiken einer Koloskopie (Darmspiegelung) unzureichend aufgeklärt worden ist. In der Folge des Eingriffs erlitt der Patient eine Darmperforation mit schwerwiegenden Komplikationen. Der Kläger erlitt eine Bauchfellentzündung und musste sich weiteren ärztlichen Maßnahmen unterziehen. Danach wurde er frühberentet und war zu 100% behindert. Es musste ein künstlicher Darmausgang gelegt werden. Der Vorwurf lautete, er sei über Behandlungsalternativen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Das OLG Hamm hat dem Kläger Schadensersatz 220.000 € Schmerzensgeld zugesprochen. Den Beklagten trifft eine Haftung,  weil davon auszugehen sei, dass er den Kläger ohne ausreichende Aufklärung behandelt habe.

OLG Hamm - 03.09.2013 - 26 U 85/12
Ein Schmerzensgeldbetrag von 250.000 € ist angemessen, wenn der 22 Jahre alte Geschädigte völlig unvermittelt von dem ihm unbekannten Täter vor die einfahrende U-Bahn gestoßen wurde und dabei schwerste Verletzungen mit erheblichen Schmerzen (Beinverletzungen, Schädelfraktur, Schnittwunden am Kopf) erlitten hat, so dass er sich in akuter Lebensgefahr befand und ihm zunächst beide Unterschenkel, später auch beide Kniegelenke amputiert werden mussten, weshalb er sein Leben lang auf Prothesen angewiesen sein und teilweise einen Rollstuhl benutzen müssen wird. Kammergericht Berlin - 8 U 54/04

Ausbremser“ zahlt Schmerzensgeld an verunglückten Motorradfahrer

Ein Autofahrer gefährdet durch ein riskantes Bremsmanöver die nachfolgenden Fahrer und fährt dann einfach weiter. Während viele Fahrer leer ausgehen, weil die Fahrer nicht mehr festzustellen sind, erhielten ein Motorradfahrer und seine Ehefrau, die bei einem Sturz mit dem Fahrzeug zu Schaden kamen, eine Entschädigung. Das Landgericht München I sprach ihnen den Großteil der Reparatur- und Gutachterkosten sowie der Kosten der beschädigten Kleidung von zusammen über 5.000,- € zu. Die Frau, die beim Sturz Prellungen erlitt und danach eine Schleimbeutelentzündung hatte, erhielt ein Schmerzensgeld von 200,- €. Der aufgrund von Zeugenaussagen ermittelte Beklagte räumte zwar ein, am Unfalltag im Bereich der Tegernseer Landstraße, wo sich der Unfall ereignet hatte, gewesen zu sein, allerdings nicht zur genauen Unfallzeit und nicht mit dem Ziel Unterhaching. Er sei vielmehr Richtung Salzburg weitergefahren. Ein Strafverfahren gegen ihn wegen Unfallflucht musste eingestellt werden, da die Beweislage für eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausreichte. Im Zivilprozess musste nun geklärt werden, ob der Beklagte der Unfallverursacher war oder nicht. Das Gericht kam auf Grund von Zeugenaussagen zu der Überzeugung, dass der Beklagte den Unfall verursacht hat, obwohl dessen Ehefrau ihm attestierte, dass es auf der Fahrt zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen war. Er verurteilte den Beklagten zur Übernahme von 2/3 des Schadens. 1/3 müssen die Kläger allerdings selbst tragen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss seinen Abstand zum Vordermann so wählen, dass er auch bei unvermuteten Vorkommnissen noch bremsen kann. 

LG München I - 17 O 2088/05

Aktuell: Sturz im Bus

Eine 65-jährige Frau kann nach einem Sturz im fahrenden Bus kein Schmerzensgeld geltend machen. Nach ihrem Einstieg in den Bus setzte die Frau sich nicht sofort auf einen freien Sitzplatz, sondern ging in die Mitte des Busses. Hier kam sie zu Fall, als der Busfahrer plötzlich abbremste. Die Frau zog sich einige Verletzungen zu.  

Landgericht Osnabrück - 5 O 1439/06

Gebärmutterentfernung

Eine 52-jährige Patientin bekommt nach der medizinisch nicht erforderlichen Entfernung der Gebärmutter 10 000 Euro Schmerzensgeld. Die Frau wollte sich eine Zyste am rechten Eierstock herausoperieren zu lassen. Nach dem Eingriff fehlten ihr jedoch beide Eierstöcke und die Gebärmutter. Das Schmerzensgeld muss der verantwortliche Assistenzarzt zahlen.  

Der beklagte Assistenzarzt sah das anders. Seiner Auffassung nach war die  Entfernung aller drei Organe notwendig gewesen, weil bei der Operation keinesfalls festgestanden habe, ob nicht doch ein bösartiger Tumor vorlag. Er sei deshalb von einer mutmaßlichen Einwilligung der Patientin ausgegangen. Der Sachverständige meinte dagegen, dass schon während der Operation zu erkennen gewesen sei, dass es sich um einen gutartigen Tumor handelte. Jedenfalls sei die Entfernung der Gebärmutter nicht erforderlich gewesen. Die Klägerin hatte übrigens knapp 41 000 Euro Schmerzensgeld gefordert und dies mit schweren körperlichen und seelischen Problemen nach der Operation begründet.

Landgericht München - 9 O 12563/02.
Ein kleiner Ausrutscher?

Wenn sie auf dem verschmutzten Boden eines großen Geschäfts ausrutschen, haben Kunden ein Recht auf Schmerzensgeld, wenn sie auf dem verschmutzten Boden eines Geschäfts ausrutschen. Dies geht aus einem Urteil des (Az.: 7 U 18/03) hervor. Im Fall des  Oberlandesgerichts Karlsruhe war eine Frau in der Obstabteilung eines Supermarktes auf Fruchtfleisch ausgerutscht und trug Verletzungen davon. Der Chef des Supermarkts wollte nicht zahlen, weil sein Personal  angewiesen sei, den Boden im Abstand einer Viertelstunde zu kontrollieren. Das Gericht sah das anders, weil die Einhaltung der Bodenkontrollen auch vom Marktbetreiber selbst zu überwachen sei. Insbesondere größere Verbrauchermärkte hätten eine besondere Sorgfaltspflicht. Bei kleineren Geschäften wäre die allgemeine Kontrollanweisung wohl ausreichend gewesen. Folge:  3.000 Euro Schmerzensgeld.

Oberlandesgericht Karlsruhe - 7 U 18/03.

Operation mit Risiko

Ein Krankenhaus muss über die Risiken einer Operation selbst dann aufklären, wenn der Eingriff in dieser Klinik immer erfolgreich war. Auch dann hat der Patient Anspruch darauf, zu erfahren, ob es ein generelles Risiko gebe. Dies gelte insbesondere, wenn die Gefahr einer Verschlimmerung des Leidens bestehen könnte. Das OLG Koblenz gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Patienten statt, der sich einer Hüftgelenksoperation unterzogen hatte. Als die Operation nicht den erhofften Erfolg hatte, warf er den behandelnden Ärzten vor, ihre Aufklärungspflicht verletzt zu haben. Sie hätten kein Wort über die mit der Operation verbundenen Risiken und mögliche Folgen verloren. Die Ärzte verwiesen darauf, Eingriffe dieser Art seien in dieser Klinik noch nie misslungen.

Das Gericht meinte dazu: Zwar müsse der Patient über das Misserfolgsrisiko nicht mit Angabe konkreter Prozentzahlen aufgeklärt werden. Bei ihm dürfe aber auch nicht der falsche Eindruck erweckt werden, die Operation sei ohne jedes Risiko. Dabei dürften die Ärzte die - grundsätzlich unverzichtbare - Aufklärung mit dem Hinweis verbinden, bei ihnen habe sich das Risiko noch nie verwirklicht (OLG Koblenz - 5 U 844/03).

Oberlandesgericht Koblenz
Rapunzel?

Nach einem Friseurbesuch waren die langen Haare ruiniert: Wegen der fehlerhaften Farbbehandlung verlangte eine 37-jährige Frau  von ihrem Friseur die Kosten von 15 000 Euro für eine Haarverlängerung und 1500 Euro Schmerzensgeld. Da ihre langen blonden Haare ihr besonders wichtig waren, sei die Haarverlängerung nötig gewesen, erklärte die Frau. Die Prozessparteien einigten sich auf einen widerrufbaren Vergleich, demnach die Klägerin 9.000 Euro erhält.

Landgericht Hannover
Operationsnarben

Eine 29-jährige Frau erlitt entstellende Operationsnarben an beiden Brüsten nach ärztlicher Durchführung einer Reduktionsplastik und die damit verbundenen schweren psychischen Belastungen. Sie erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 DM.

OLG Bremen vom 24.7.1979
Eingriff ohne Einwilligung

Einer Frau wurden Eileiter und die Eierstöcke als Folgen eines medizinisch gebotenen und sachgerecht ausgeführten Eingriffs entfernt. Es fehlte an der Einwilligung der Patientin. Diese Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Patientin wurde mit 12.000 DM entschädigt.

LG Karlsruhe vom 15.1.1980
Infolge eines ärztlichen Diagnosefehlers musste eine 45-jährige, krebskranke Frau eine Lebensverkürzung um einige Monate in Kauf nehmen. Bei richtiger Diagnose des Brustkrebses hätte eine Chemotherapie ein halbes Jahr früher einsetzen können. Ein Schmerzensgeld wurde in Höhe von 15.000 DM festgesetzt. LG Lüneburg vom 25.4.1989
Einer 33-jährigen Sportlehrerin wurde anlässlich einer erlaubten Operation zur Entfernung der Gebärmutter aus medizinisch zutreffenden Gründen ein Eierstock entfernt. Es fehlte indes an der notwendigen Aufklärung und wirksamen Einwilligung zu diesem zusätzlichen Eingriff. Sie erhielt 3.000 DM Schmerzensgeld zugesprochen. OLG Hamm vom 13.12.1982
Einer Frau wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 DM zuerkannt, weil eine Lungenverletzung durch Injektion zu einem Pneumothorax führte. Die ärztliche Aufklärungspflicht wurde verletzt. Es war ein 7-tägiger Krankenhausaufenthalt erforderlich. OLG Köln vom 26.3.1987
Die fehlerhafte zahnärztliche Behandlung durch die unrichtige Eingliederung einer Zahnbrücke im Oberkiefer verursachte bei einem Mann Kaubeschwerden sowie Zahn- und Kieferschmerzen mit erheblicher Störung der Zentrik des Gebisses. Es waren mehrere zusätzliche Behandlungen erforderlich. 2.000 DM Schmerzensgeld. OLG München vom 8.3.1990
Eine 38-jährige Frau wurde nach einer misslungenen Sterilisation erneut schwanger und erhielt ein Schmerzensgeld von 2.000 DM. BGH vom 18.3.1980
Weil er in den dramatischen Minuten einer komplizierten Geburt die Mutter nicht erneut über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufklärte, muss ein Arzt aus dem Münsterland 64 000 Euro Schmerzensgeld zahlen (Az: 3 U 8/01). Das mit 5000 Gramm sehr schwere Kind war auf natürlichem Weg geboren worden und hat nun einen gelähmten Arm. Das Gericht entschied, der Arzt habe seine Aufklärungspflicht verletzt.  Neben dem Schmerzensgeld muss der Gynäkologe dem  Kind jeglichen künftigen materiellen Schaden ersetzen. Zum Ersatz des materiellen Schadens ist auch der Praxispartner des Beklagten verpflichtet, weil er eine Gemeinschaftspraxis betreibe, hafte er aus schuldrechtlichen Gesichtspunkten mit. Oberlandesgericht Hamm 2001
Schmerzensgeld für behindertes Kind wg. Arztfehlers (300.000 DM). OLG Nürnberg (2001)
Telefon-Terror: Schmerzensgeld wg. nächtlicher Störanrufe. OLG Nürnberg (1993)
Ein unterbliebener rechtzeitiger Schwangerschaftsabbruch (medizinische Indikation) infolge schuldhaften ärztlichen Versagens mit dadurch bedingter wesentlicher psychischer Belastung der 38-jährigen Klägerin, die trotz erheblicher medizinischer Bedenken und trotz einer von ihr gesehenen Gefahr einer erneuten komplizierten Geburt eines 5. Kindes eine nicht gewollte Schwangerschaft weiter durchstehen musste, begründete ein Schmerzensgeld von 3.000 DM. BGH vom 25.6.1985
Bei einer 26-jährigen Studentin wurden aufgrund einer verspäteten und falschen ärztlichen Diagnose beide Eierstöcke entfernt, was eine völlige Sterilität zur Folge hatte. Zur Schmerzensgeldzuweisung in Höhe von 50.000 DM trug zum einen die zu erwartende psychische Belastung der Frau und zum anderen die beharrliche Weigerung der Ärzte, ein Schmerzensgeld zu zahlen, bei. LG Hamburg vom 25.4.1986
Schmerzensgeld wg. Geruchsverlusts; Mitverschulden (35.000 DM). OLG Nürnberg (2000)
Eine 49-jährige Frau erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500 DM, weil bei der operativen Entfernung eines Weisheitszahnes der nervus alveolaris verletzt wurde. Es lag kein Behandlungsfehler, sondern eine Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht vor. LG Bonn vom 11.10.1988
Durch einen ärztlichen Kunstfehler wurde bei einer 35-jährigen Ehefrau der Einbau künstlicher Herzklappen erforderlich. Die Erwerbsfähigkeit wurde dadurch um 50 % Prozent gemindert. Das Schmerzensgeld betrug 50.000 DM. LG Augsburg vom 2.10.1989
150.000 DM Schmerzensgeld erhielt ein 10-jähriger Junge für den Verlust des Geschlechtsorgans durch einen ärztlichen Kunstfehler. Das Gericht erwähnte ausdrücklich, dass es sich bei diesem Verlust um eine der schwersten Folgen einer missglückten Operation handele, von denen ein Mensch überhaupt betroffen werden kann. OLG Saarbrücken vom 17.12.1974
Aufgrund eines groben ärztlichen Diagnosefehlers wurde bei einer jüngeren Frau eine Metastasierung eines Brustdrüsenkarzinoms auf die Lymphknoten der linken Achselhöhle und der rechten Halsseite zu spät erkannt; eine operative Entfernung der Eierstöcke, eine langwierige Chemotherapie und die Amputation der linken Brust waren erforderlich. Der Frau wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 DM zugesprochen. LG Bremen vom 15.6.1990
Ebenfalls 20.000 DM erhielt eine jugoslawische Patientin, bei der ohne wirksam erklärte Einwilligung eine Sterilisations-Operation durchgeführt wurde. Der Arzt hätte eine sprachkundige Person hinzuziehen müssen, um Missverständnisse bei der ärztlichen Erläuterung zu vermeiden. OLG Düsseldorf vom 12.10.1989
Schmerzensgeld wg. gefährlichen Halswirbelbruchs (50.000 DM). OLG Nürnberg (2000)

Amtsgericht Kerpen Rechtsanwalt

Amtsgericht Kerpen

 

Bei einer 66-jährigen Frau trat nach einer Myelographie, der keine vollständige Aufklärung vorangegangen war, eine inkomplette Querschnittslähmung unterhalb L 1 auf. Ihr wurden aufgrund der diversen Dauerschäden 200.000 DM Schmerzensgeld zuerkannt. LG Bayreuth vom 3.2.1989
Stationäre Behandlungen und operative Eingriffe musste eine 42-jährige Frau nach mehreren ärztlichen Behandlungsfehlern nach einer Meniskusoperation über sich ergehen lassen. Die Folge war ein versteiftes Kniegelenk und damit eine erhebliche Behinderung. Ihr wurden 35.000 DM Schmerzensgeld zugesprochen. OLG Düsseldorf vom 17.11.1988
Eine Harn-Inkontinenz war die Folge eines wegen mangelnder Aufklärung rechtswidrigen operativen Eingriffs bei einem 65-jährigen Patienten. Schmerzensgeld: 25.000 DM. OLG Köln vom 18.12.1989
Schmerzensgeld wg. schwerer Augenverletzung (70.000 DM). OLG Nürnberg (2000)
Eine Frau, die nach einem ärztlichen Behandlungsfehler unfruchtbar geworden ist, hat einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 90.000 Mark gegen den behandelnden Arzt (9 0 9604/98). LG München I
Nur wenn ein Arbeitgeber mit beleidigendem Inhalten abmahnt und den Arbeitnehmer bewusst in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht verletzt, ist Schmerzensgeld fällig (Aktenzeichen: 2 Sa 1014/97).  Landesarbeitsgericht Köln

Hochgradige Innenohrschädigung und Tinnitus als Folgen eines Pop-Konzerts: Junge Frau erleidet bleibende Hörschäden durch den Besuch eines Konzerts und erhält  Schmerzensgeld in Höhe von 9.000  DM (Az: 5 U 1324/00). Das Gericht konstatiert einen 90 Minuten lang währenden pflichtwidrig hohen Schallpegel. Hörschäden sind ab einer Lautstärke von 85 Dezibel (dB) möglich - 

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