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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Prozesskostenvorschuss

Finanzielle Unterstützung des Ehegatten zur Prozessführung

Prozesskostenvorschuss Rechtsanwalt
Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte nach dem Gesetz verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das gegen einen Ehegatten gerichtet ist. Eine Prozesspartei, die selbst Prozesskostenhilferaten zu zahlen hat, ist daneben nicht auch noch verpflichtet, dem Prozessgegner einen Prozesskostenvorschuss in Ratenform zu erbringen, weil dieses nicht der Billigkeit entspricht. Ein an den Ehegatten gezahlter Prozesskostenvorschuss kann ausnahmsweise nach dem Kammergericht Berlin aus Billigkeitsgesichtspunkten zurückgefordert werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, etwa weil sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des vorschussberechtigten Ehegatten wesentlich verbessert haben, oder wenn die Rückzahlung aus sonstigen Gründen der Billigkeit entspricht.

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