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Prozessuale Probleme
des Zivilverfahrens
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Hier werden
aus dem riesigen Gebiet des Zivilprozessrechts
lediglich einige Probleme dargestellt, die uns in der täglichen Praxis
aufgefallen sind und erörterungsbedürftig erscheinen. Bei jeder Vertretung sind neben vielen prozessualen
Fragen vor allem immer wieder Zeitparameter
zu berücksichtigen.
Wie lange dauert der Prozess? Welche Möglichkeiten
gibt es, den Prozess zu beschleunigen? Umgekehrt gibt es
selbstverständlich auch Parteien, die Prozesse verzögen oder
verschleppen wollen. Jenseits von Eilverfahren
ist es schwierig, Gerichte dazu zu bewegen, Prozesse zu beschleunigen.
Gerichte haben viel zu tun und können nicht Fälle einfach vorziehen,
wenn eine Partei nicht mehr warten mag.
Insofern ist es weder uns noch
anderen Anwälten gegeben- jenseits von einstweiligen Verfügungen oder
Anordnungen mit streng geregelten Voraussetzungen - die Entscheidungen von
Gerichten zu terminieren. Mit anderen Worten: Es ist praktisch unmöglich,
den Zeitplan von Gerichten zu beeinflussen. |
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie an
(0228/635747) oder schicken Sie uns eine Email (drpalm@web.de).
Wir sind gerne bereit, uns Ihr Anliegen näher anzusehen und antworten
kurzfristig. |
Rechtliches
Gehör
Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den
wesentlichen Kern des Vertrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die
für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies darauf schließen,
dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat. Wenn das
Tatsachengericht zugleich mehrfach in zentralen Fragen des Streits der
Parteien Beweisantritte der beweisbelasteten Partei übergeht, wird das
Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einer an Rechtsverweigerung
grenzenden Weise verletzt, so der Bundesgerichtshof im Jahre 2009. |
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Sachverständige
Sachverständige können wegen
der Besorgnis der Befangenheit
abgelehnt werden, wenn sie unparteiisch sind. Was gilt bei frechen
Bemerkungen über eine Partei, überzogenen Stellungnahmen etc., die
unsachlich sind? Nach § 406 Abs.1 ZPO
kann ein Sachverständiger abgelehnt werden, wenn Zweifel an seiner
Unparteilichkeit bestehen. Diese Zweifel sind nach OLG Saarbrücken
16.9.2004 - 5 W 196/04-67
noch nicht begründet, wenn der Sachverständige in seiner Begutachtung
von "unseriösen" Methoden spricht und diese Feststellung dann
so formuliert: "kein seriöser Wirbelsäulenchirurg".
In vielen Bereichen ist der Einsatz von
Sachverständigen kein Problem. Bei Verkehrsunfallsachen etwa gibt es
selbstverständlich wegen langer Erfahrungszeiträume weniger
Auseinandersetzungen um die inhaltliche Richtigkeit einer Bewertung. Wenn
dagegen z.B. Websites etc. auf Mängelgewährleistung, Fehlerhaftigkeit
etc. hin zu begutachten sind, können die Meinungen auseinander gehen und
auch die Wertansätze sind längst nicht so festgeschrieben wie im Fall
der Begutachtung von Objekten, wo sich Wertparameter herausgebildet
haben.
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Zu
Fragen gerichtlicher Eilentscheidung demnächst hier:
Vorab einige
Verfahrensregeln: In besonders dringenden Fällen kann das
Gericht zu Gunsten des Antragstellers auch
ohne mündliche Verhandlung entscheiden, notfalls sogar ohne
vorherige Anhörung der Gegenseite.
Die Fristen
zur Ladung und zur Stellungnahme der Gegenseite können erheblich abgekürzt
werden. Wird mündlich verhandelt, ergeht in der Regel unmittelbar
auf diese Verhandlung die gerichtliche Entscheidung.
Was nicht im Termin glaubhaft gemacht werden kann, wird grundsätzlich
nicht berücksichtigt.
Deswegen helfen abwesende Zeugen oder
noch einzuholende Gutachten den Parteien nicht weiter. Zeugen müssen
mitgebracht, Unterlagen im Original präsentiert werden. Das Gericht ist
– anders als in normalen Verfahren, § 308 ZPO
– nicht an den Antrag
gebunden. Das Gericht kann nach freiem Ermessen
bestimmen, welche Anordnungen erforderlich sind, §
938 Abs.1 ZPO. Deswegen droht bei lediglich schlechter
Formulierung des Antrags nicht notwendigerweise eine Verfahrensverzögerung.
Ein Gerichtskostenvorschuss braucht
nach herrschender Meinung nicht eingezahlt zu werden.
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