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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Staatsangehörigkeitsgesetz

Wir betreuen seit Jahren Einbürgerungsfälle und helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Probleme mit der Einbürgerung haben. Sie können uns Ihren Fall auch per Email schildern, damit wir im Rahmen einer Rechtsberatung eine Vorabeinschätzung treffen können. Wir vertreten auch ehemalige Deutsche oder deutschstämmige Mandanten, die im Ausland leben - wobei diese Verfahren zumeist komplexe Rechtsfragen auslösen. 

 Individuelle Rechtsberatungen sind kostenpflichtig. Anfragen, wie teuer ein spezifisches Verfahren ist, lösen selbstverständlich keine Kosten aus.

Sehr häufig haben wir uns mit Beibehaltungsnehmigungen befasst. Insbesondere bearbeiten wir Fälle, in den es um die US-amerikanische Staatsangehörigeit ging, die neben er deutschen Staatsangehörigkeit erworben werden sollten. 

Näheres finden Sie hier. 

 

Aktuell

Das Staatsangehörigkeitsgesetz in der aktuellen Fassung finden Sie hier >>

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Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand: 17.02.2019