Staatsangehörigkeitsgesetz
Wir
betreuen seit Jahren Einbürgerungsfälle und helfen Ihnen gerne
weiter, wenn Sie Probleme mit der Einbürgerung haben. Sie können uns
Ihren Fall auch per Email schildern, damit wir im Rahmen einer
Rechtsberatung eine Vorabeinschätzung treffen können. Wir vertreten
auch ehemalige Deutsche oder deutschstämmige Mandanten, die im Ausland
leben - wobei diese Verfahren zumeist komplexe Rechtsfragen
auslösen.
Individuelle
Rechtsberatungen sind kostenpflichtig. Anfragen, wie teuer ein
spezifisches Verfahren ist, lösen selbstverständlich keine Kosten aus.
Sehr häufig haben wir uns mit Beibehaltungsnehmigungen befasst. Insbesondere bearbeiten wir Fälle, in den es um die US-amerikanische Staatsangehörigeit ging, die neben er deutschen Staatsangehörigkeit erworben werden sollten.
Näheres finden Sie hier.
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