Home - Aktuelles - Rechtsgebiete - Suche - Sekretariat - Datenschutz - Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

Arbeitsrecht - Beamtenrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mobbing - Namensrecht

drpalm@web.de (E-Mail) - 0228/63 57 47 (Festnetz) - 49 163 6288904 (Mobil)

 
Startseite
Nach oben

Home

Übersicht

 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Mobbing

Supervision

Ermessensspielraum

Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Maßnahmen ergreift, die er zur Beseitigung des Konflikts für erforderlich hielt. Der Arbeitgeber hat analog § 12 AGG einen Ermessensspielraum, mit welchen Maßnahmen er auf die auftretenden Konflikte reagiert. Eine angebotene Supervision stellt bei objektiver Betrachtungsweise eine geeignete und angemessene Maßnahme dar, um den Konflikt etwa einer Kindertagesstätte zu lösen und ein gedeihliches Miteinander herbeizuführen. Auf die subjektive Sicht des Arbeitnehmers, er sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlte, an einer Supervision teilzunehmen, kommt es nicht an (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.12.2013).

Zu den Problemen des AGG >>

Zum Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" vgl. hier >>

Top

 

 

Home - Anfahrt - Arbeitsrecht - Ehe- und Familienrecht - Erwachsenenadoption - Kontakt - Namensrecht - Profil  

Email - Links Suche - Vollmacht - Formulare - Impressum - Haftungsausschluss - Datenschutzerklärung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - drpalm@web.de

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand: 19.02.2019