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Mehrwertsteuer

Umsatzsteuer

Mehrwertsteuer Umsatzsteuer Rechtsanwalt

Was ist Umsatzsteuer?  

Nach dem deutschen Steuerrecht fällt bei Lieferungen und Leistungen, die ein deutscher Unternehmer in Deutschland erbringt, regelmäßig Umsatzsteuer an. Sie wird gemeinhin auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, auch wenn diese Bezeichnung streng genommen unzutreffend ist.

Merke: Mehrwertsteuer heißt eigentlich Umsatzsteuer

Der Unternehmer weist die Umsatzsteuer regelmäßig in der Rechnung mit aus, so das diese im Rechungsbetrag mit enthalten ist. Die Umsatzsteuer führt der Unternehmer dann grundsätzlich in voller Höhe an das Finanzamt ab. In der Regel muss er monatlich oder vierteljährlich Vorauszahlungen anhand seiner erzielten Umsätze an das Finanzamt erbringen. Die endgültige Abrechnung erfolgt jeweils am Jahresende.  

Neben der Umsatzsteuer fallen weitere Steuern an (z.B. Einkommensteuer).  

Soweit der Unternehmer für unternehmensbezogene Aufwendungen selbst Umsatzsteuer gezahlt hat, kann er die an einen Dritten gezahlte Umsatzsteuer von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt abziehen (so genannter Vorsteuerabzug). Die Zahlung der Umsatzsteuer an einen Dritten reduziert damit die Zahlung gegenüber dem Finanzamt.  

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?  

Anfang des Jahres wurde der Umsatzsteuersatz in Deutschland von 16 Prozent auf 19 Prozent erhöht. Für Lebensmittel und andere Produkte gilt aber weiterhin der geringere Steuersatz von 7 Prozent.  

Auch für die anwaltliche Tätigkeit wird ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent erhoben. Die Umsatzsteuer wird in den Rechnungen des Anwalts in der Regel gesondert ausgewiesen. Regelmäßig wird dabei auf die gesetzliche Bestimmung der VV-Nr. 7008 RVG verwiesen, die die Umsatzsteuer als Auslagentatbestand behandelt.  Auch der Anwalt führt die Umsatzsteuer in voller Höhe an das Finanzamt ab.  

Wann fällt die Umsatzsteuer an?  

Grundsätzlich fällt die Umsatzsteuer nur für Lieferungen und Leistungen an, die im Inland, also in Deutschland, erbracht werden. Die Umsatzsteuerpflicht knüpft damit an den so genannten Leistungsort an. Bei Beratungen oder sonstigen Leistungen des Anwalts liegt der Leistungsort grundsätzlich am Sitz der Rechtsanwaltskanzlei. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, wo der Mandant wohnt.  

Allerdings können sich Ausnahmen ergeben, wenn der Mandant dauerhaft im Ausland lebt. Hat der Mandant seinen Wohnsitz außerhalb eines  Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft (EG), so fällt keine Umsatzsteuer an. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert. 

Neben Deutschland sind Mitgliedsstaaten der EG: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigte Königreich von Großbritannien, Ungarn und Zypern.  

Merke: Maßgeblich ist also, ob Sie Ihren Hauptwohnsitz innerhalb- oder außerhalb der EG haben.  

Ist der Mandant Unternehmer und kein Privatmann so besteht eine Umsatzsteuerpflicht nur dann, wenn das Unternehmen selbst  eine Betriebstätte in Deutschland hat. Wenn keine Betriebsstätte im Bundesgebiet existiert, muss er auch dann keine Umsatzsteuerpflicht zahlen wenn der Betrieb innerhalb der EG liegt. Dies gilt aber nur bei unternehmensbezogenen Mandaten, also Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens stehen.  

Merke: Nur Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte haben, zahlen für die Lieferungen und Leistungen hier auch Umsatzsteuer.  

Sonderfall: Grundstücksbezogene Angelegenheiten  

Kosten Eine besondere Ausnahme gilt bei Tätigkeiten, die sich auf Grundstücke beziehen. Also dann, wenn um Grundstücksgeschäfte wie beispielsweise Kaufverträge geht.  

Liegt das Grundstück nicht in Deutschland, so fällt für Beratungs- und Geschäftstätigkeiten des deutschen Rechtsanwalts keine Umsatzsteuer an. Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz des Mandanten. Auch dann, wenn er in Deutschland lebt, muss er keine Umsatzsteuer zahlen, wenn das Grundstück außerhalb Deutschlands liegt. Dies gilt auch für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vermietung oder der Verpachtung des Hauses oder des Grundstücks. Auch dann fällt in Deutschland keine Umsatzsteuer an.  

Für die Mandanten und Kunden ist dies in der Regel von Vorteil, da sich der Rechnungsbetrag erheblich reduziert und eine Erstattung oder Anrechnung der gezahlten Umsatzsteuer in den meisten Fällen nicht möglich ist. Als Kunde sollten Sie daher darauf achten, ob die vorgenannten Grundsätze eingehalten  werden. So lässt sich im Einzelfall eine Menge Geld sparen. 

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