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Universalsukzession

Was passiert eigentlich im Moment des Todes des Erblassers rechtlich?

Universalsukzession Rechte und Pflichten Rechtsanwalt
Im Zeitpunkt des Todes gehen im Wege der Universalsukzession auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft  alle Rechte und Pflichten des Erblassers über. Das AG Pirmasens - 1 C 26/98 - hat einen Fall zu erörtern, der dieses Problem sehr klar macht: Die Klägerin konnte von der Beklagten Zahlung eines 1/12 Anteils aus einem Lotteriegewinn nicht verlangen, da dieser Gewinn nicht in die Erbmasse fiel. Es gab zwar einen Gewinnsparvertrag, welchen die Erblasserin bereits Jahre zuvor abgeschlossen hatte. Die entsprechende Einzahlung, aufgrund derer dann der Gewinn in Höhe von 10 000,– DM ausgelost worden war, erfolgte jedoch mehr als 1 Monat nach dem Tod der Erblasserin. 

Der Gewinn aus diesem Lotterielos, das nach dem Tode des Erblassers aus der Erbmasse erworben wurde, fällt aber nicht in den Nachlass, sondern in das Vermögen des Erben, und ist bei der Berechnung des Pflichtteils nicht zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass ein weiteres Handeln oder Unterlassen der Erben nach Eintritt des Erbfalles erforderlich ist, um die Gewinnchance zu erhalten bzw. in Wegfall zu bringen. Dies hat zur Folge, dass der oder die Erben die gesamten Verpflichtungen und Risiken aus dem Gewinnsparvertrag für den Zeitraum nach dem Erbfall tragen, und entsprechende Gewinne ihnen jedenfalls dann alleine zustehen, wenn die entsprechenden Einzahlungen erst deutlich nach dem Tod erfolgen.

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