Strafrechtliche Folgen
Wenn ein Schrotthändler Blechteile auf die Ladefläche
seines Lkw wirft und dabei ein anderes, in der Nähe parkendes Fahrzeug
beschädigt und in der Folge den Ort verlässt, um keinen Schadensersatz
zahlen zu müssen, macht sich noch nicht wegen unerlaubten Entfernens vom
Unfallort (§ 142 StGB) strafbar, wenn er nicht davon ausgeht, dass es
sich – in der Laiensphäre gewertet – bei seinem Wurf um einen Unfall „im
Straßenverkehr“ im Sinne des § 142 StGB gehandelt hat. Denn dann
scheitert der Vorwurf am Tatvorsatz, weil er sich in einem
Tatbestandsirrtum befand. Das hat das Landgericht Aachen 2011
entschieden. Aber was macht mann, wenn sich ein Unfall ereignet hat und
der Geschädigte ist nicht da oder es handelt sich um einen Schaden an
öffentlichem Eigentum? Wie lange muss man warten?
Unter Berücksichtigung eines geringen Sachschadens,
der klaren Verursachungs- und Schuldfrage sowie eines Unfallzeitpunkts
um 05:00 Uhr morgens können 10 Minuten ausreichend sein, um der
Wartepflicht zu genügen - so das Amtsgericht Papenburg 2016. Aber schon
diese Entscheidung macht deutlich, dass es schwierig sein kann, diese
Frage zu entscheiden, weil es von Einzelfallumständen abhängig ist -
aber gleichzeitig Parameter benötigt werden, um das zu beantworten. Wir
helfen Ihnen in diesen schwierigen Konstellation gerne weiter. |
Zivilrechtliche
Folgen
Leistet die Haftpflichtversicherung Schadensersatz
gegenüber dem Geschädigten, ist sie jedoch intern gegenüber dem
Versicherungsnehmer und seinem Fahrer von der Verpflichtung zur
Leistung frei, weil der Fahrer Unfallflucht begangen hat und der
Schaden nicht gemeldet wurde, kann die Versicherung gegen beide Rückgriff
nehmen aus übergegangenem Recht (§ 426 Abs. 2 BGB) oder im Wege des
Gesamtschuldnerausgleichs nach § 426 Abs 1 BGB. Innerhalb der Rückgriffsgrenzen
aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung kann
der Rückgriff zusätzlich nur in dem Umfang erfolgen, in dem der
Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person im
Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs haftet.
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