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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Anhörung 

Arbeitnehmer

Unwirksamkeit der Kündigung

Wirksamkeit Kündigungen Betriebsrat Anhörung Rechtsanwalt
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat 2010 eine sehr interessante Auffassung zur Wirksamkeit von Kündigungen vertreten: Die verfassungskonforme Auslegung des § 242 BGB mit Rücksicht auf Art 1 GG (Menschenwürde), Art 2 Abs 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art 12 GG (Berufsfreiheit) und den das Arbeitsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet, eine Kündigung eines Arbeitnehmers in betriebsratlosen Betrieben ohne dessen vorheriger Anhörung als unzulässige Rechtsausübung anzusehen. Es liegt auch eine ähnliche Entscheidung des ArbG Gelsenkirchen aus dem Jahre 1998 vor.

Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Mehr zum Thema unter:  Kündigung nebst Unterseiten >> 

Wir haben unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw. Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Aachen, Wuppertal, Solingen, Düsseldorf, Frankfurt und Berlin sowie vor dem Bundesarbeitsgericht betrieben.

Wir haben Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Lohn und Gehalt, Schadensersatz, Schmerzensgeld (vor allem in Mobbing-Fällen), Karenzentschädigungen, ordnungsgemäße Zeugniserteilung und gegen Abmahnungen in sehr unterschiedlichen Fallgestaltungen vertreten. Insofern sollte Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit nicht unbegründet sein. 

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