Immobilien in
Österreich Zur Übertragung des
Eigentums ist nur ein schriftlicher Kaufvertrag
notwendig, der nicht notariell beurkundet werden muss.
Deswegen also Vorsicht bei Kaufverhandlungen! Das Eigentum
am Grund geht in Österreich genauso wie hier erst mit der Grundbucheintragung auf den Erwerber über.
Anderenfalls fehlt es am Schutz gegen gutgläubigen Erwerb durch Dritte.
Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt, wenn ein schriftlicher Kaufvertrag
existiert und die notarielle Beglaubigung der Unterschriften von
Veräußerer und Erwerber vorliegt. Die Höhe der
Grunderwerbsteuer liegt in Österreich
bei
3,5 Prozent des Kaufpreises. Beim Erwerb von Grundstücken durch den
Ehegatten, einen
Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein
Schwiegerkind des Übergebers sind es 2,0 Prozent. Ohne
Grunderwerbssteuer läuft nichts. Erst nach Zahlung erfolgt die Eintragung
des Erwerbers. Rechtserwerbe an
Immobilien, wie z.B. der Erwerb des Eigentums, durch Ausländer bedürfen
etwa in Tirol - soweit es sich nicht um Erben handelt - grundsätzlich
der Genehmigung der Grundverkehrsbehörde. Die
Angehörigen eines Staates, der Mitglied der Europäischen Union (EU) oder
Vertragspartner des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) ist, werden mit InländerInnen gleichgestellt. Grundstücksrecht
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