Wann zahlt die Versicherung?
Die
Wohngebäudeversicherung leistet in der Regel Zahlungen, wenn das
versicherte Gebäude zerstört oder beschädigt wird durch
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Brand
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Rohrbruch
-
Sturm.
Wohngebäudeversicherungen beinhalten damit neben der klassischen
Feuerversicherung einen weitergehenden Versicherungsschutz.
Daneben
kann man Haftungserweiterungen
für Blitzschlag, Explosion, Hagel usw. durch eine Deckungserweiterung
vereinbaren. Hierdurch erhöht sich aber auch die zu zahlende Prämie an
die Versicherung, also der Versicherungsbeitrag.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Mindestens
genauso wichtig wie die Risiken, die versichert sind, sind die Risiken,
die nicht mitversichert sind. In den Versicherungsbedingungen befinden
sich zahlreiche Bestimmungen, die vorsehen, dass die Versicherung in
bestimmten Fällen keine Leistungen erbringen muss, obwohl ein Schaden
eingetreten ist. Bei Abschluss des Versicherungsvertrag bleiben diese
Risikoausschlüsse oft unberücksichtigt, da der Versicherungsagent auf
Schwachstellen im Versicherungsschutz selbst nicht hinweist.
Beispiel:
So ist die Haftung der Versicherung ausgeschlossen, wenn der Schaden vom
Versicherungsnehmer vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt
wurde.
Oder:
Schäden durch Rohrbrüche, die durch Erdsenkungen oder Erdrutsche
entstanden sind.
Dies ist
für den Versicherungsnehmer besonders ärgerlich, da er keine
Leistungen erhält, obwohl das Risiko gegen das er sich versichert hat,
tatsächlich eingetreten ist und auch ein Schaden eingetreten ist.
Was ist zu tun, wenn die
Versicherung nicht zahlt?
Wenn
die Versicherung nach dem Versicherungsfall (Hausbrand,
Sturmschaden usw.) die Zahlung verweigert, sollte man sich die Begründung
der Versicherung ganz genau anschauen. Oft
sind die Begründungen fehlerhaft und deckt sich nicht mit der
Sachlage, so dass sie einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
Eine
eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage ist im Einzelfall
erforderlich, die man einem Experten überlassen sollte. Denn gerade die
Auslegung der Bedeutung der Versicherungsbedingungen bereitet Laien oft
Schwierigkeiten. Es handelt sich nicht selten um schwer verständliche Texte,
deren Bedeutung sich nicht jedermann erschließt.
So ist
oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, wann ein Fall von grober Fahrlässigkeit
vorliegt und die Versicherung zu Recht nicht zahlt, und wann nur von
einfacher Fahrlässigkeit auszugehen ist, so dass die Versicherung doch
noch zahlen muss. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein.
Beispiel:
So geht die Rechtsprechung davon aus, dass ein Brand, der durch eine
Zigarette entstanden ist, die am Abend vor dem Schlafen im Bett geraucht
wurde (sogenannte „Abendzigarette), grob fahrlässig verursacht wurde,
so dass die Versicherung den Feuerschaden nicht ersetzen muss (vgl. LG
Duisburg VersR 1985, 838).
Beispiel:
Dagegen muss die Versicherung den Schaden bezahlen, wenn das Feuer durch
eine Zigarette entstanden ist, die am Morgen nach dem Aufwachen im Bett
geraucht wurde (sogenannte „Morgenzigarette“). Obwohl auch hier der
Schaden durch die Zigarette verursacht wurde, gehen die Gerichte in
solchen Fällen nur von einfacher Fahrlässigkeit aus, so dass die
Versicherung zahlen muss (vgl. OLG Köln VersR 2001, 356; OLG Düsseldorf
VersR 2001, 366).
Anhand
der Beispiele wird deutlich, dass der Laie Unterschiede, die die
Gerichte bei der Beurteilung machen, selbst nicht erkennen oder einschätzen
kann. Es empfiehlt sich daher, die ablehnende Entscheidung
der Versicherung vom Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, auch
wenn man sie auf den ersten Blick für plausibel und nachvollziehbar hält.
Versicherungen spekulieren als zu oft hierauf, und lehnen eine
Regulierung des Schadens schnell ohne nähere Prüfung ab.
Oft genügt
ein Schreiben vom Rechtsanwalt, um die Entscheidung der Versicherung zu
ändern, weil Fehler aufgezeigt werden können. Die Versicherungen
wissen oft ganz genau, dass von ihnen eingenommene Positionen vor Gericht
mitunter sehr fragil werden können.
Wann geht man zum Rechtsanwalt?
Grundsätzlich
sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden, wenn man Bedenken wegen
der Entscheidung der Versicherung hat.
Eile ist
insofern geboten, als dass für den Fall, dass die Versicherung eine
Regulierung des Schadens schriftlich abgelehnt hat, innerhalb von sechs
Monaten Klage bei Gericht erhoben werden muss. Diese gesetzliche Frist,
die in § 12 III VVG gesetzlich festgeschrieben ist, muss unbedingt
eingehalten werden, da nach Ablauf der Frist eine Inanspruchnahme der
Versicherung nicht mehr möglich ist.
Da sich
ein Rechtsanwalt auch erst mal in den Fall einarbeiten muss und die
Fertigung der Klageschrift auch geraume Zeit in Anspruch nehmen kann,
sollte man sich frühzeitig mit dem Anwalt in Verbindung setzen und ihm
die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Hierzu
gehören insbesondere:
-
der Versicherungsvertrag nebst den
Versicherungsbedingungen
-
Korrespondenz mit der Versicherung
-
Ablehnungsschreiben der Versicherung
-
Unterlagen über den Schaden (z.B. Sachverständigengutachten)
Oft lässt
sich eine Klage durch ein Schreiben des Anwalts vermeiden.
Versicherungen zahlen unter dem Druck einer drohenden Klage oft
bereitwillig, weil sie eine gerichtliche Auseinandersetzung fürchten.
Wer trägt die Kosten des
Prozesses?
Grundsätzlich
ist es so, dass derjenige die Kosten des gesamten Prozesses zahlt, der
im Rechtsstreit unterliegt. Wird die Versicherung also verurteilt, dann
trägt sie auch die Kosten für das Gericht und den Anwalt. Auch Kosten
für gerichtliche Sachverständigengutachten muss die unterlegene Seite
zahlen.
Wenn Sie
über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann kommt diese für sämtliche
Kosten auf. Ein Kostenrisiko hinsichtlich der Prozesskosten haben Sie
dann nicht.
Hinweis:
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt selbstverständlich auch dann für
die Kosten auf, wenn sie den Versicherungsvertrag
hinsichtlich der Wohngebäudeversicherung bei derselben
Versicherung abgeschlossen haben.
Beispiel:
Sie haben bei der A-Versicherung nicht nur Ihre Wohngebäudeversicherung
abgeschlossen, sondern auch Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag.
Obwohl Sie quasi gegen das eigene Versicherungsunternehmen klagen, wird
die Rechtsschutzversicherung für die hierdurch entstehenden Kosten
aufkommen, falls der Rechtsstreit verloren geht.
Bei
bestehendem Rechtsschutz ein Grund mehr, sich nicht mit der Entscheidung
der Versicherung zufrieden zu geben. Sie sollten für Ihr gutes Recht kämpfen.
Schließlich haben Sie in der Vergangenheit auch immer Ihre
Versicherungsprämien gezahlt.
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