Die
folgende Darstellung erläutert kurz das Prinzip
der Besteuerungen von
Lieferungen von Unternehmern innerhalb der EU. Wegen diverser
Ausnahmen ersetzt das keine individuelle Fallbetrachtung.
Lieferungen
eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem
Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten
befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen
(Verschaffung der Verfügungsmacht). Als Lieferung gegen Entgelt gilt
nach dem Gesetz das Verbringen eines Gegenstands des Unternehmens aus
dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch einen Unternehmer
zu seiner Verfügung, ausgenommen zu einer nur vorübergehenden
Verwendung, auch wenn der Unternehmer den Gegenstand in das Inland
eingeführt hat. Der Unternehmer gilt als Lieferer. Im
europäischen Gemeinschaftsgebiet gilt das Bestimmungslandsprinzip.
Was heißt das? Die Besteuerung wird prinzipiell in dem Mitgliedstaat
vorgenommen, in dem der Gegenstand verbleibt.
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Für den
europäischen Binnenmarkt sind seit 1993
sind für den Handel mit Gemeinschaftswaren keine Zollformalitäten
mehr vorgesehen.
innergemeinschaftlichen Erwerb an.
Die Erwerbssteuer ist eine besondere Erhebungsform der Umsatzsteuer,
die bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen die alte
Einfuhrumsatzsteuer ersetzt hat.
|