Trotz der Einbrüche der
Startup-Unternehmen, der Enttäuschungen der Dot.com-Branche ist "E-Commerce"
das Geschäft der Zukunft. Aus einer
Meldung von Heise Online schon am 20.10.2002: "Das
Internet gewinnt weiter an Bedeutung -- nicht nur als Informationsmedium, sondern auch
für den Online-Einkauf vom heimischen Computer. Das hat eine am Samstag bekannt gegebene
Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie
unter 10500 Menschen im Alter zwischen 14 und 64 Jahren ergeben. Danach sind inzwischen 46
Prozent der Befragten online, ein Anstieg um rund sechs Prozentpunkte binnen Jahresfrist."
Inzwischen sind Online-Händler wie amazon Riesen, die eine
ganze Reihe von Rechtsfragen für Verkäufer wie Unterhändler und Käufer
aufwerfen.
Die Probleme, die sich hier stellen, werden sich so rapide
entwickeln, dass ihre rechtliche Erfassung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist.
Welche Regeln müssen E-Commerce-Unternehmen beachten? Sind Verträge rechtsgültig, die
am Bildschirm geschlossen werden? Welchen Schutz genießt der Käufer, der Produkte
kauft, die er nur am Bildschirm gesehen hat? Welche Domain ist rechtlich zulässig?
Genießen die großen Online-Häuser wie amazon und ebay eine Monopolstellung?
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"E-Commerce"
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