Wir beobachten, dass es bei
Abmahnungen zum Vorwurf der Verletzung von Gemeinschaftsmarken kommt.
Ein Beispiel ist die Wortmarke "Irvin". Bei dem Produkt
handelt es sich um eine mit Lammfell
besetzte Bomberjacke der Royal Airforce, die in dieser Form vom
kanadischen Fallschirmspringerpionier Leslie Leroy Irvin während des
zweiten Weltkriegs für die britische Luftwaffe als
Staffelfliegerjacke entworfen worden war. Die ersten Schafsfelljacken
gingen wohl 1931 in Produktion. Seit dieser Zeit sind wohl Jacken dieser Art als
„Irving“, „Irvine“ oder „Irvin“ weltweit bekannt geworden.
Es stellt sich daher die Frage, ob es sich lediglich um einen Gattungsbegriff für einen
bestimmten Typus "Fliegerjacke" handelt, der gar nicht
geschützt (mehr zur
Schutzfähigkeit >>) werden kann oder um eine Markenverletzung, die empfindliche
Rechtsfolgen auslösen kann.
Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 verfolgt
das im Allgemeininteresse liegende
Ziel, dass bestimmte Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet
werden können. Die in dieser Bestimmung genannten Zeichen werden
somit als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu
erfüllen, nämlich die gewerbliche Herkunft der Ware oder
Dienstleistung zu identifizieren, um es so dem Verbraucher, der die
mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, zu ermöglichen,
bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu
machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat
("Mozartkugel-Entscheidung" - Gericht erster Instanz der
Europäischen Gemeinschaften vom. 09.07.2008 - T-304/06). Das
wäre vergleichbar etwa mit Bezeichnungen von
Verbrennungsmotoren. Auch diese sind nach ihren jeweiligen Erfindern
benannt (z.B. Otto-Motor, Diesel-Motor, Wankel-Motor), ohne dass das
markentauglich wäre. Ob die Bezeichnung
einer Fliegerjacke nach der Gattung also eine Markenrechtsverletzung
darstellt, mag also vielleicht
verschieden beantwortet werden.
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zum Markenrecht >>
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