Zahnarzt
darf Patienten nicht überteuerte Behandlung "andrehen"
Ein Zahnarzt darf einem Patienten
keine teure Therapie andrehen, wenn es auch eine günstigere Methode gibt.
Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Das
Amtsgericht Frankfurt (Az.: 31 C 1710/03-83) wies die Klage eines
Zahnarztes gegen einen Patienten zurück. Der Arzt hatte rund 2400 Euro für
eine so genannte "Biofunktionelle Komfort-Therapie" eines
verwachsenen Kiefers verlangt. Der Zahnmediziner hatte dem Vater des elfjährigen
Patienten zu der kostspieligen Therapie geraten, weil der Junge sonst sein
Leben lang lispeln würde. Der Vater wollte die Behandlung später aber
nicht bezahlen. Ein Sachverständiger hatte dem Gericht bestätigt, dass
die teure Therapie unnötig gewesen sei und der Zahnarzt das auch gewusst
habe. Trotzdem habe er den Vater des Patienten nicht darüber aufgeklärt
und ihm sogar das Gegenteil suggeriert, heißt es in der Entscheidung.
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