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Zahnarzt darf Patienten nicht überteuerte Behandlung "andrehen"  

Ein Zahnarzt darf einem Patienten keine teure Therapie andrehen, wenn es auch eine günstigere Methode gibt. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 31 C 1710/03-83) wies die Klage eines Zahnarztes gegen einen Patienten zurück. Der Arzt hatte rund 2400 Euro für eine so genannte "Biofunktionelle Komfort-Therapie" eines verwachsenen Kiefers verlangt. Der Zahnmediziner hatte dem Vater des elfjährigen Patienten zu der kostspieligen Therapie geraten, weil der Junge sonst sein Leben lang lispeln würde. Der Vater wollte die Behandlung später aber nicht bezahlen. Ein Sachverständiger hatte dem Gericht bestätigt, dass die teure Therapie unnötig gewesen sei und der Zahnarzt das auch gewusst habe. Trotzdem habe er den Vater des Patienten nicht darüber aufgeklärt und ihm sogar das Gegenteil suggeriert, heißt es in der Entscheidung.

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