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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Bundeszentralregister

Eintragungen 

Löschungen

Führungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis

Bundeszentralregister
Künftig werden "erweiterte Führungszeugnisse" dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Vorhaben verwirklicht einen vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Beschluss des zweiten Kindergipfels der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder. Behörden erhalten zum Zweck des Schutzes Minderjähriger ein erweitertes Führungszeugnis. Die Frage, was Inhalt des Führungszeugnisses werden kann, hat der Gesetzgeber komplex geregelt und kann Ihnen gerne von uns erläutert werden. 

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