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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Demnächst werden wir hier - über die in den jeweiligen Thematiken verarbeiteten 

Problemstellungen hinaus - europäische Rechtsentwicklungen vorstellen, 

die uns in unserer Arbeit relevant erscheinen.  

Wir haben Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg betrieben. Die Verfahren sind standardisiert. Wenn die Beschwerde unvollständig ist, wird sie nicht angenommen (siehe Artikel 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs). Gefordert wird eine kurz gehaltene Darlegung des Sachverhalts, der geltend gemachten Verletzungen und der Einhaltung der Zulässigkeitsvoraussetzungen in den dafür vorgesehenen Abschnitten des Beschwerdeformulars selbst angegeben werden muss. Das ausgefüllte Beschwerdeformular muss das Gericht in die Lage versetzen, die Art und den Umfang der Beschwerde ohne Rückgriff auf andere Dokumente zu bestimmen.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie ein solches Verfahren einleiten möchten.

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