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Mobbing

Techniken

Mobbing am Arbeitsplatz Deprivation Computer Schlüssel
Wir haben in unserer Beratungspraxis viele Techniken des Mobbing kennen gelernt. Alle zielen darauf ab, vorübergehend oder immerwährend die Arbeitskraft eines Arbeitnehmers zu schädigen und ihn aus dem Unternehmen herauszudrängen. Der Arbeitsplatz wird unerträglich verschlechter, Arbeitsmittel fehlen, Einweisungen in neue Software findet nicht statt, die Kommuniationen gehen am gemobbten Mitarbeiter vorbei. Viele Techniken sind oft nicht gut darzustellen, schon gar nicht in der Darstellung von Juristen, die äußere Sachverhalte mitunter stereotyp beschreiben und die Subtilität der Maßnahmen nicht erfassen. Insofern kaschieren Täter ihr Verhalten hinter vermeintlichen Sachimperativen, was vor allem geeignet ist, Gerichte hinter das Licht zu führen. 

Das kann die Gegenwehr von Mobbing-Opfern schwierig machen: Ich werde "schief" angeguckt. Man ignoriert mich. Der Chef und die Mitarbeiter sind unfreundlich. Regelmäßig stellt sich die Frage, ob das vielleicht doch nur eine Einbildung ist. Wir haben schon Richter erlebt, die in der Verhandlung gesagt haben: "Wenn Ihnen das etwas ausmacht, dann sind sie in dem Unternehmen am falschen Ort." Wenn man krank wird, sucht man die Schuld oft zunächst bei sich selbst. Diese perfide Struktur ist nicht immer zu durchschauen ohne fremde Hilfe. Insofern sind nicht Arbeitsgerichte und Anwälte allein die "Instrumente", um mit Mobbing fertig zu werden, sondern ärztliche Einschätzungen können auch sehr hilfreich sein. Allerdings sind "gerichtstauglich" nur solche Bescheinigungen, die Gutachtencharakter haben. Die Feststellung "X ist an Mobbing erkrankt" hilft wenig weiter. Die Relation zwischen Mobbing und Krankheit ist ein schwieriges Kapitel, da - wie fast immer - auch Ersatzursachen in Betracht kommen. 

Arbeitsgericht Düsseldorf

Arbeitsgericht Düsseldorf

Beim Mobbing lassen sich - trotz der individuellen Umstände - Standardtechniken beschreiben, die für sich betrachtet, einen indiziellen Charakter haben. Die Wegnahme von Gegenständen, Schlüsseln, Arbeitsgeräten wie Computern etc. gehört zu den typischen Strategien, Arbeitnehmer unter massiven Druck zu setzen. Der Arbeitsplatz wird so "gestaltet", dass es unzumutbar ist. 

Mobbing ist immer eine Form der Ausgrenzung, die vor allem äußere Zeichen setzt. Gerade die Umsetzung in minderwertige Arbeitsräume ist eine klassische Mobbing-Handlung. Denn das Mobbing zielt oft auf eine Deprivation, also den Zustand der Entbehrung, eines Entzuges oder der Isolation von etwas Vertrautem, eines Verlustes, eines Mangels oder das Gefühl einer (sozialen) Benachteiligung. Gerade die "Demontage" von eingespielten Lebens- und Arbeitsbedingungen ohne zureichenden Grund wird oft als massive Beeinträchtigung der eigenen Stellung empfunden.  Viele dieser Gesten haben einen latenten Charakter, d.h. sie können auch anders interpretiert werden, was ihre Anprangerung oft so schwierig macht. Jeder kennt das beim Grüßen: Was drückt der andere aus? Ist es Missfallen, schlechte Laune etc.? 

demnächst mehr...

Wir haben unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw. Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Hagen, Hamm, Hamburg, Wuppertal, Gießen, Düsseldorf, Frankfurt und Berlin sowie vor dem Bundesarbeitsgericht betrieben.

Wir haben Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Lohn und Gehalt, Schadensersatz, Schmerzensgeld (vor allem in Mobbing-Fällen), Karenzentschädigungen, ordnungsgemäße Zeugniserteilung und gegen Abmahnungen in sehr unterschiedlichen Fallgestaltungen vertreten. Insofern sollte Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit nicht unbegründet sein. 

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