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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Tod des 

Versorgungsausgleichsberechtigten

Tod des Ex-Ehepartners

Die Rente wird nicht aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt, wenn der Ex-Ehepartner gestorben ist und selbst höchstens 36 Monate Rente aus den im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten erhalten hat. Es kommt mithin allein auf den Rentenbezug des früheren Ehepartners an. Der Rentenversicherungsträger oder der Versorgungsträger, der die gekürzte Rente zahlt, entscheiden über die Anpassung wegen Todes. Voraussetzung ist ein Antrag  bei dem Rentenversicherungsträger oder Versorgungsträger. Das gilt auch wenn der Versorgungsausgleich nach altem Recht geregelt wurde, weil für alle ab 01.09. 2009 gestellten Anträge das neue Recht einschlägig ist. 

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. 

Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücken, Scheinehe, Eheaufhebung

Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

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