Home - Aktuelles - Rechtsgebiete - Suche - Sekretariat - Datenschutz - Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

Arbeitsrecht - Beamtenrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mobbing - Namensrecht

drpalm@web.de (E-Mail) - 0228/63 57 47 (Festnetz) - 49 163 6288904 (Mobil)

 
Startseite
Nach oben

Home

Übersicht

 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Fallkonstellationen

Deutsch

Türkisch

Zuständigkeit

Materielles Recht

Rechtsanwalt Landgericht Amtsgericht Köln Türkisches Recht
Wir tragen hier in Folge verschiedene Konstellationen zusammen, in denen sich Zuständigkeitsprobleme oder Probleme der Anwendung deutschen oder türkischen Sachrechts ergeben: 

1. Türkische Ehegatten: Ehemann wird während der Ehe unter Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit Deutscher. Rechtsfolge: Zuständigkeit der deutschen Gerichte, aber türkisches Scheidungsrecht (OLG Hamm 2010). 

2. Parteien haben in der Türkei geheiratet. Sie besaßen damals die türkische Staatsangehörigkeit. Die Parteien wurden eingebürgert und besitzen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Ehescheidung richtet sich gem. Art. 17 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1 EGBGB nach deutschem Recht, OLG Karlsruhe 2005.

3. Streit türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland um den beweglichen Nachlass eines in Deutschland verstorbenen Türken. Gegeben ist die Zuständigkeit türkischer Gerichte, die ausschließlich international zuständig sind.

4. Allein der Umstand, dass für die Schließung einer Scheinehe in der Türkei türkisches Recht anzuwenden war und ein Beteiligter türkischer Staatsangehöriger ist, rechtfertigt nicht die Anwendung türkischen materiellen Rechts bei späterer Aufhebung der Ehe in Deutschland, vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2006. Allerdings ist das Problem oft, die Scheinehenvoraussetzungen nachzuweisen. Begründet hat das Gericht das nach Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB. Die Nummern 1 und 2 dieser Vorschrift seien nicht einschlägig. Danach unterliegen die allgemeinen Wirkungen der Ehe dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind. Dass der Antragsgegner türkischer Staatsangehöriger ist und die Hochzeit wegen des Zwecks der Eheschließung, nämlich dem Antragsgegner die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, notgedrungen in der Türkei stattgefunden hat, rechtfertigen nach Auffassung des Gericht nicht den Schluss auf eine besonders enge Verbindung der Parteien mit dem türkischen Recht (Dazu gibt es auch eine Kammergerichtsentscheidung aus dem Jahre 2002). Da die Eheschließung dem Antragsgegner gerade die Möglichkeit eröffnen sollte, nach Deutschland einzureisen, spräche nach Auffassung des Gerichts ebenso viel für die Anwendung des deutschen Rechts. Jedenfalls lasse sich eine gemeinsame engste Verbundenheit i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB nicht feststellen. Da die deutschen Gerichte für das Begehren der Antragstellerin international zuständig seien (§ 606 a ZPO), muss aber der zu treffenden Entscheidung zwangsläufig eine bestimmte Rechtsordnung zugrunde gelegt werden. Wenn es keinerlei Anknüpfungspunkte für eine bestimmte Rechtsordnung gibt, sei die praktikabelste Lösung diejenige, dass grundsätzlich die Sachnormen des am Gerichtsort geltenden eigenen Rechts Anwendung finden. Dieser Grundsatz rechtfertigte daher in diesem Scheinehenfall die Anwendung des deutschen materiellen Rechts. 

5. Türkisches Güterrecht - Die güterrechtlichen Wirkungen einer Ehe unterliegen ungeachtet des zwischenzeitlichen Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Eheleute türkischem Recht, wenn beide Eheleute bei der Ehescheidung die türkische Staatsangehörigkeit besaßen , vgl. so OLG Hamm 2006.

Kurzhinweise zu den Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht

Derjenige Ehegatte, den das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt, ist nicht berechtigt, einen Scheidungsantrag zu stellen, so OLG Stuttgart  2012, OLG Hamm 2011 und andere.  Das sich aus Art. 166 Abs 2 Türk ZGB ergebende Widerspruchsrecht, wirksam einer Scheidung zu widersprechen, ist auch eröffnet, wenn die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht und voraussichtlich auch nicht mehr hergestellt werden kann, erläutert das OLG Köln 2011. Zur Rechtfertigung eines Widerspruchs der Ehefrau reicht es schon aus, wenn sie auf die Bedeutung der Ehe für die gemeinsamen Kinder und ihr Ansehen als verheiratete Frau in der Türkei verweist. 

Liegt die Zerrüttungsvermutung des Art 166 Abs. 3 und 4 türkisches ZGB wegen des Widerspruchs nicht vor, muss der Antragsteller die Zerrüttung, die das Festhalten an der Ehe unzumutbar macht, substantiiert darlegen, OLG Köln 2010. Es wurde auch entschieden, dass die Zerrüttung der Ehe und eine mehrjährige Trennung einen Widerspruch noch nicht als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen.

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücke, Scheinehe, Eheaufhebung

Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

Top

 

 

Home - Anfahrt - Arbeitsrecht - Ehe- und Familienrecht - Erwachsenenadoption - Kontakt - Namensrecht - Profil  

Email - Links Suche - Vollmacht - Formulare - Impressum - Haftungsausschluss - Datenschutzerklärung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - drpalm@web.de

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand: 21.10.2019