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Lebensversicherungen
anlässlich der
Scheidung |
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Rechtscharakter einer Lebensversicherung
Welches Schicksal eine Lebensversicherung bei Trennung und Scheidung hat, richtet sich nach deren Rechtscharakter. Geht es um Vorsorge, gehört sie zum Versorgungsausgleich.
Anrechte aus einer privaten Kapitalversicherung sind nach der Rechtsprechung des BGH schon deswegen nicht im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, weil sie nicht auf eine Rente, sondern auf Auszahlung eines Kapitalbetrages gerichtet sind, über den der Berechtigte frei verfügen kann.
Kapitalwahlrecht
Dies gilt nach dieser Rechtsprechung auch, wenn der Berechtigte einer privaten Rentenversicherung von dem vertraglich vereinbarten Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht hat. Unerheblich ist somit, ob sich der private Versicherungsvertrag von Beginn an auf eine Kapitalversicherung bezog oder ob im
Falle einer Rentenversicherung das vereinbarte Kapitalwahlrecht ausgeübt worden ist. In beiden Fällen unterliegt das ehezeitlich erworbene Anrecht nach dem BGH nicht (mehr) dem Versorgungsausgleich, sondern ist einer Berücksichtigung im Zugewinnausgleich
vorbehalten.
Stichtagsprinzip
Einer Berücksichtigung des erst nach Ende der Ehezeit ausgeübten Kapitalwahlrechts stehe auch das Stichtagsprinzip der §§ 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 2 VersAusglG nicht entgegen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung eines Anrechts sei zwar nach § 5 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG das Ende der
Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit sind aber nach dieser Rechtsprechung zu berücksichtigen, wenn sie auf den Ehezeitanteil zurückwirken (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG).
Spätere Ausübung des Kapitalwahlrechts
Die spätere Ausübung des Kapitalwahlrechts wirkt sich zwar nicht auf den Wert des Anrechts aus, aber auf dessen Ausgleichsform. Die Rechtsposition des Ehemanns aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsgesellschaft hatte sichtdurch die Ausübung des Kapitalwahlrechts in ein Anrecht auf
Zahlung des vereinbarten Kapitals gewandelt. Umgekehrt ist dieses Kapitalrecht auch nicht nach dem Stichtagsprinzip des § 1384 BGB dem Zugewinnausgleich entzogen. Auch wenn das Anrecht ursprünglich noch auf ein Rentenrecht gerichtet war, war es bereits als wirtschaftlicher Wert
bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags im Endvermögen des Berechtigten |
Exkurs:
Versicherungen anlässlich von Trennung/Scheidung
Bei Trennung und Scheidung können sich auch Probleme
des Versicherungsschutzes ergeben. Geschützt ist der Versicherungsnehmer,
der andere Ehegatte wird über kurz oder lang einen eigenen
Versicherungsschutz begründen müssen. Zu differenzieren ist hier wie
folgt, wobei allerdings vorrangig ein Blick in die allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Versicherungen geworfen werden
sollte:
Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wenn nur
ein Ehepartner berufstätig ist, Ehepartner und Kinder beitragsfrei
mitversichert. Der Mitversicherte muss sich nach Scheidung innerhalb von
drei Monaten um einen eigenen Krankenversicherungsschutz bemühen. Mehr auf unserer Seite "Krankenversicherung" >>
Kfz-Versicherung
Sind Erst- und Zweitwagen gemeinsam auf einen
Versicherungsnehmer zugelassen, müssen sich die beiden Ex-Partner,
nachdem eine Einigung darüber erzielt wurde, wer welches Auto behält,
getrennt selbst versichern. Die Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten
ist dabei möglich - die Zustimmung des Partners vorausgesetzt. Es gibt Entscheidungen, die Schadensfreiheitsrabatte übertragen. Das ist der Fall, wenn etwa eine einschlägige Nutzung durch einen Ehepartner nachweisbar ist.
Hausrat
Entscheidend ist hier die Trennung. Der Hausrat ist nach
der Trennung bis maximal drei Monate nach der letzten Beitragszahlung in
zwei Wohnungen mitversichert. Der Versicherungsnehmer behält bei einem
Auszug den Versicherungsschutz in der neuen oder alten Wohnung. Ggf.
sollte man den Vertrag anpassen, wenn weniger Werte eine geringere
Versicherungssumme sinnvoll erscheinen lassen. Der bisher Mitversicherte
muss einen neuen Vertrag abschließen.
Haftpflicht
Eheleute müssen als Mitversicherte bei Scheidung neue
Verträge abschließen. Die Kinder bleiben mitversichert.
Rechtsschutzversicherung
Für den Rechtsschutz gilt regelmäßig dasselbe.
Beratungsrechtsschutz für Familien- und Erbrecht gibt es nur für den
Versicherten.
Lebensversicherung
Im Grunde ist nur zu überlegen, ob man den
Bezugsberechtigten ändert. Wenn dieser unwiderruflich eingesetzt wurde,
ist aber die Zustimmung des Begünstigten erforderlich. Gemeinsame
Kapitallebensversicherung können in Einzelverträge umgewandelt werden,
wenn man sich einigt.
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Blick vom Land- und Amtsgericht Köln auf
die Stadt |
Vielleicht
mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und
Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere
die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler
Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen
zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit
Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen
Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen,
Trennung, Lebenspartnerschaften,
Lebensgemeinschaften, Härtefall,
Unterhalt nebst Auskunftsanspruch,
Versorgungsausgleich, Sorgerecht,
Umgangsregelungen, Zugewinn,
Schulden, Hausrat, Zuweisung
der Ehewohnung, Grundstücken, Scheinehe,
Eheaufhebung.
Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen
Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen
oder türkischen (Speziell
zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen
zu klären waren, haben wir untersucht.
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