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Fahrzeuge - PKW |
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Bei Kraftfahrzeugen bzw. sonstigen Fahrzeugen ist immer zunächst zu klären, ob es sich um einen Haushaltsgegenstand oder Zugewinn handelt.
Handelt es sich bei dem Personenkraftwagen eines der getrenntlebenden Ehegatten um das einzige im Besitz der Familie befindliche Fahrzeug, ist es dem ehelichen Hausrat (heute: Haushaltsgegenstände) zuzuordnen, denn da es für sämtliche familiären
Belange genutzt wird, liegt der Schwerpunkt der Nutzung im familiären Bereich (OLG Koblenz 2005). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich
zuzuordnen sind. Die Frage, wer Eigentümer ist, ist keine ganz leicht zu entscheidende Frage, weil die Eintragungen bzw. Zulassungen im Kfz-Brief, Kfz-Schein oder Kaufvertrag nicht entscheidend sind, sondern sämtliche Indizien zusammengenommen werden. Grundsätzlich spricht immer eine Vermutung für
Miteigentum. |
Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft
schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich,
Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der Ehewohnung, Grundstücken, Scheinehe, Eheaufhebung.
Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen
oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht.
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(0228/635747) oder schicken Sie uns eine Email (drpalm@web.de).
Wir sind gerne bereit, uns Ihr Anliegen näher anzusehen.
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